Grundsätzlich kann jede Person eine Aufstellung machen, wenn sie damit ein eigenes Thema betrachten möchte, von dem sie selbst betroffen ist.
Eine Aufstellung für eine andere Person zu machen wird von uns klar abgelehnt.
Beispiel: Der Aufsteller möchte ein Thema seiner Schwester aufstellen und lösen.
Selbstverständlich können Eltern für ihre Kinder eine Aufstellung machen, sofern das Kind die Pubertät noch nicht erreicht hat. Ist dies der Fall, sollte das Kind selber aufstellen.
Es ist möglich, für geistig behinderte Menschen aufzustellen. Voraussetzung ist das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters. An Stelle des behinderten Menschen wird dann ein Stellvertreter ins Feld geholt.