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entchenbereitzumsprungmittext 1


WER KANN EINE AUFSTELLUNG MACHEN
  • Stehst Du an einem Punkt in Deinem Leben, wo es einfach nicht weiter geht?
  • Tauchen immer wieder die selben Muster auf, die Dich hindern weiter zu kommen?
  • Du bist blockiert und kannst Dir nicht erklären warum?
  • Fühlst Du Dich hilflos und/oder hast Du das Gefühl, einfach nur zu funktionieren?
  • Bist Du unglücklich in Deiner Partnerschaft und/oder es schleichen sich trotz neuer Partnerschaften immer wieder dieselben oder ähnliche Themen ein?
  • Bist Du unzufrieden in Deinem Beruf? Kostet Dich die Arbeit zu viel Kraft und Energie?
  • Gab es Unrecht oder tragische Schicksale in Deiner Familie, die nicht verarbeitet oder nicht genügend betrauert wurden?
  • Hast Du das Gefühl, Deinen Platz in der Familie oder im Leben nicht zu finden oder gibt es in der Familie Konflikte, die nicht gelöst werden können?
  • Du ertappst Dich dabei, wie Du immer wieder dieselben Fehler machst, obwohl Du es doch besser machen wolltest.
  • Du leidest unter bestimmten Verhaltensmustern, welche Du Dir nicht erklären kannst.
  • Du fühlst Dich fremdbestimmt.
Grundsätzlich kann jede Person eine Aufstellung machen, wenn sie damit ein eigenes Thema betrachten möchte, von dem sie selbst betroffen ist.

Eine Aufstellung für eine andere Person zu machen wird von uns klar abgelehnt.
Beispiel:  Der Aufsteller möchte ein Thema seiner Schwester aufstellen und lösen.

Selbstverständlich können Eltern für ihre Kinder eine Aufstellung machen, sofern das Kind die Pubertät noch nicht erreicht hat. Ist dies der Fall, sollte das Kind selber aufstellen.

Es ist möglich, für geistig behinderte Menschen aufzustellen. Voraussetzung ist das Einver­ständnis des gesetzlichen Vertreters. An Stelle des behinderten Menschen wird dann ein Stellvertreter ins Feld geholt.